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Geschäftsbedingungen und Konditionen
Nutzungsbedingungen
(1) Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die von STEAM angebotenen Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unnutzbarkeit der von STEAM bereitgestellten Infrastruktur führen oder Störungen für andere Nutzer verursa-chen.
(2) Der Nutzer unternimmt keine Versuche unberechtigten Zugriffs auf die Infrastruktur durch Ha-cking oder andere Methoden.
(3) Es ist dem Nutzer untersagt, die Dienste und Infrastruktur von STEAM für eine der im Folgenden aufgeführten Tätigkeiten zu nutzen:
a. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, MLM (Schneeballsystemen), Kettenbriefen, Spam-E-Mail, oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung (sowohl privat als auch geschäftlich)
b. Diffamierung, Missbrauch, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetz-licher Bestimmungen (wie Schutz der Privatsphäre, Persönlichkeitsrecht) von Personen oder Firmen inner- und außerhalb von STEAM
c. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, gewaltverherrlichenden, extremistischen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die von STEAM bereitgestellte Infrastruktur; Verbreitung und Bereitstellung von Daten, die Bilder, Fotografien, Bewegtbild, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z. B. Markenrecht) unterliegt, es sei denn, der Nutzer ist Rechte-Inhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung
d. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware ent-halten;
e. illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;
f. Behinderung oder Abhalten anderer Nutzer vom Zugang und Anwendung der Services und Infrastruktur von STEAM
g. unrechtmäßige Beschaffung von Informationen von anderen Nutzern;
h. Angabe von falschen Identitätsdaten
(4) Der Zugang ins Internet erfolgt über eine benutzerspezifische Zugangskennung, so dass eventuelle Zuwiderhandlungen eindeutig zugeordnet werden können.
(5) Eventuelle aus einer erfolgten Zuwiderhandlung (gemäß Absätze 1-4) entstandene Schäden gehen vollumfänglich zu Lasten des Nutzers.
(6) Für den Zugang zum STEAM erhält der Nutzer einen Transponder/Schlüsselkarte, dessen Überga-be zu protokollieren ist. Bei Verlust des Transponders, des Briefkasten- oder Schrankschlüssels ist für die Erstellung eines neuen Transponders/Schüssel je ein Betrag von 50,00 € netto in bar oder EC-Karte (keine Kreditkarte) zu entrichten. Der Transponder ist nicht an Dritte weiterzugeben so-wie vor Schaden und Verlust zu bewahren. Ein Verlust ist unverzüglich STEAM anzuzeigen. Aus ei-nem Verlust resultierende Schäden Dritter oder am Coworking Bereich gehen zu Lasten des Nut-zers.
(7) Der Zugang zum STEAM ist zu jeder Tages- und Nachtzeit 7 Tage die Woche möglich.
(8) Es ist nicht gestattet, in den Räumen des STEAM zu nächtigen.
(9) Grundsätzlich ist der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränke am Arbeitsplatz gestattet. Da-bei ist streng darauf zu achten, dass die anderen Nutzer nicht in ihrer Arbeit und Konzentration gestört oder gar belästigt werden. Jedwede Abfälle eines Nutzers sind durch diesen in die dafür bereitgestellten Behälter zu entsorgen. Die eventuell dabei entstehenden Kosten für die Beseiti-gung einer über das normale Maß an Nutzung hinausgehenden Verschmutzung werden dem Ver-ursacher vollumfänglich in Rechnung gestellt.
(10) Der Nutzer hat den Arbeitsplatz/die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er hat zur Kenntnis genommen, dass der Arbeitsplatz/die Arbeitsplätze nicht separat verschließbar sind. Er verzichtet wegen des ihm bekannten Zustandes auf etwaige Ansprüche gem. §§ 536, 536 a BGB. Minderungsansprüche bestehend insoweit nicht. Der Nutzer erkennt an, dass sich der jeweils von ihm genutzte Arbeitsplatz/die von ihm genutzten Arbeitsplätze einschließlich sämtlicher Ein-richtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet/befinden.
(11) Der Arbeitsplatz/die Arbeitsplätze darf/dürfen durch den Nutzer nur für den im Vertrag bezeich-neten Betrieb und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch STEAM
(12) Die Berechtigung zur Nutzung sämtlicher Leistungen des STEAM ist nicht übertragbar.
(13) Sämtliche Hygieneregeln sind vom Nutzer umzusetzen und einzuhalten. Der Nutzer erkennt die Brandschutzregeln an.
(14) STEAM ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibung und sonstiger Bedingungen berechtigt und wird diese Änderungen nur aus sachlichen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund techni-scher Änderungen oder sonstigen gleichwertigen Gründen.
(15) Technische Störungen an oder im Nutzungsgegenstand sind dem Betreiber unverzüglich zu mel-den. Sofern kein Ansprechpartner zur Verfügung steht, ist eine Störmeldung über den HelpDesk (Zugangsdaten hängen am Empfangstresen aus) abzusetzen. Bei schweren Havarien und Gefahr im Verzug ist der Bereitschaftsdienst des Betreibers zu informieren (Kontaktdaten hängen am Empfangstresen aus) bzw. sind die einschlägigen Notrufnummern zu wählen.
(16) STEAM wird die Vorschriften über den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
(17) STEAM respektiert die Vertraulichkeit der personenbezogenen Informationen seiner Nutzer. Per-sonenbezogene Informationen werden ohne ihre Zustimmung unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben, außer gesetzliche Vorschriften zwingen STEAM zu einer Übermittlung dieser Da-ten. Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung not-wendigen persönlichen Daten gespeichert werden.
(18) Der Betreiber ist in seiner Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für selbst- oder fremdverschuldete Unfälle in den Räumlichkeiten des STEAM sowie für die per-sönlichen Gegenstände des Nutzers. Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung empfohlen.
(19) In allen Fällen, in denen STEAM im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzli-cher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet STEAM nur, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Hiervon unberührt bleibt die Haf-tung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien. Die Haftung ist jedoch insofern auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird aus-geschlossen, es sei denn, STEAM fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(20) STEAM übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbei-ten der Nutzer sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch den Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtli-chen, datenrechtlichen oder sonstige Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung zu STEAM unterbleiben. Sofern STEAM von derartigen Rechtsverstößen Kenntnis erhält, wird das Vertrags-verhältnis unverzüglich gekündigt. Im Falle eines Rechtsverstoßes stellt der Nutzer STEAM von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der Nutzer ersetzt STEAM die Kosten der Rechtsverfolgung für den Fall, dass STEAM von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
(21) STEAM übernimmt keine Haftung bei Unterbrechung oder daraus resultierenden Schäden, welche durch unverschuldete Ausfälle der Stromversorgung, des Telefonanschlusses, der Wasserversor-gung oder der Heizung entstehen könnten, bei denen die Ursache bei den Lieferanten liegt.
Hausordnung
1. An den Schreibtischen des Coworking Bereichs arbeiten wechselnde Coworker. Alle Benutzer verlassen den Arbeitsplatz aufgeräumt und sauber. Der Küchenbereich, der Besprechungsraum und die WCs sind sauber zu hinterlassen. Gemeinsam genutzte Bereiche sind keine Ablageflächen für private Gegenstände. Müll ist in den dazu vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen. Papier und Müll sind getrennt zu entsorgen. Für nicht sachgerecht entsorgte Kundenunterlagen im Pa-piermüll haftet der Nutzer selbst.
2. Die Eingangstür ist immer geschlossen zu halten. Diese darf auch nicht nur für kurze Zeit unbe-aufsichtigt offengehalten werden. Nutzer ohne gültiges Ticket und Besucher dürfen keine Ar-beitsplätze besetzen und in Anspruch nehmen.
3. Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot. Rauchmöglichkeiten bestehen im Außen-bereich.
4. Sämtliche Hygieneregeln sind vom Nutzer umzusetzen und einzuhalten.
5. Es ist darauf zu achten, dass Gespräche in normaler Lautstärke geführt werden. Gleiches gilt für Telefonate. Ruhiges Arbeiten hat im Zweifelsfall Vorrang vor Telefonaten. Auch im Küchenbe-reich ist auf eine angemessene Lautstärke zu achten. Längere Telefonate sollten grundsätzlich - wenn möglich - nicht am Arbeitsplatz geführt werden. Dafür kann der Think Tank oder - wenn nicht belegt - ein Konferenzraum genutzt werden.
6. Handys sind grundsätzlich leise bzw. lautlos zu schalten.
7. Elektrische Geräte sind bei Verlassen des Arbeitsplatzes auszuschalten. Die Fenster sind beim Verlassen zu schließen. Das Licht am Arbeitsplatz / Coworking Bereich ist beim Verlassen auszu-schalten.
8. Es ist ausdrücklich verboten, in Arbeitsmaterialien von anderen Coworkern ohne Nachfrage Ein-sicht zu nehmen. Grundsätzlich dürfen Informationen, die im Coworking Bereich ausgetauscht werden, nur mit Einverständnis anderer Coworker nach außen getragen werden. Im Weiteren gelten die aktuellen Datenschutzbestimmungen und die Nutzungsbedingungen. Datenträger und Medien sind vor ungewollter Nutzung Dritter zu schützen. Jeder Nutzer ist für die Sicherheit seiner Daten selbst verantwortlich. Die Einrichtung einer Firewall obliegt jedem Nutzer.
9. Im Coworking Bereich wird offen mit‐ und untereinander kommuniziert. Hierher kommen Men-schen mit unterschiedlichen Bedürfnissen und Arbeitseinstellungen. STEAM geht davon aus, dass die Coworker mögliche Meinungsverschiedenheiten selbst untereinander klären.
10. Im Coworking Bereich gibt es für jeden Arbeitsplatz Schließfächer, welche genutzt werden kön-nen. STEAM empfiehlt, Wertgegenstände, Bargeld etc. dort nicht aufzubewahren. Notebooks und Rechner sind vor Diebstahl zu sichern bzw. beim Verlassen des Arbeitsplatzes mitzunehmen. STEAM übernimmt keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von Gegenständen der Nutzer im Haus
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